Neue Energieausweise für Gebäude werden Pflicht; EU-weit vereinheitlicht: Ausweise mit Skala von A bis G gelten ab Mai 2026, Energieausweise sind in mehreren Fällen vorzulegen

Ab Mai 2026 ändern sich die Energieausweise für Gebäude in der gesamten EU. Dann zeigt eine Skala von A bis G die Energieeffizienz an. Bisher galt eine Skala von A+ bis H. Die neuen Bewertungsklassen entsprechen denen von Haushaltsgeräten. Vom Staubsauger bis zum Wohnhaus gibt es also künftig die gleichen Energieeffizienzskalen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Ebenfalls neu: Energieausweise sind künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen, bei einer größeren Renovierung sowie für viele öffentliche Gebäude vorgeschrieben. Die neuen Vorgaben stammen aus der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), die alle Mitgliedstaaten bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Gebäudeenergieberaterinnen und -berater und andere Fachleute können die Ausweise ausstellen. Sie sind zehn Jahre lang gültig. (…)

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Pressemitteilung vom 22.01.2026
Von: Das Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB
Quelle: Reguvis Fachmedien