Beleihungswert­gutachten

Für eine verlässliche Absicherung von Finanzierungsgeschäften erstellen wir professionelle Beleihungswertgutachten basierend auf den Vorgaben des § 16 Pfandbriefgesetzes (PfandBG) und der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Diese Richtlinien legen neben den fachlichen Anforderungen auch klare Maßstäbe an die Qualifikation, Erfahrung und Unabhängigkeit der Gutachter:innen fest.

Nachhaltige Beleihungswert­ermittlung –
zuverlässig und konjunktur­unabhängig

Bei der Beleihungswertermittlung setzen wir auf das 2-Säulen-Prinzip und nutzen anerkannte marktkonforme Bewertungsverfahren wie:

  • Ertragswert­verfahren
  • Sachwert­verfahren
  • Vergleichswert­verfahren

Der ermittelte Beleihungswert liegt bewusst unterhalb des Verkehrswerts, weil spekulative Faktoren ausgeschlossen werden. Grundlage sind ausschließlich verlässliche Daten aus Vergangenheit und Gegenwart. Dadurch erhalten Sie einen langfristig stabilen, konjunkturunabhängigen und nachhaltigen Wert, der als solide Basis für Finanzierungen dient.

Beleihungswert­gutachten für Kreditnehmer:innen –
objektiv und individuell

Beim Immobilienkauf wird das Beleihungswertgutachten in der Regel von der finanzierenden Bank beauftragt. Unter bestimmten Umständen akzeptieren Kreditinstitute jedoch auch externe, BelWertV-konforme Gutachten. In enger Abstimmung mit Ihrem Kreditinstitut erstellen wir für Sie ein individuelles, unabhängiges Gutachten.

Nutzen Sie unsere Expertise für ein fundiertes und nachhaltiges Beleihungswertgutachten für sichere Entscheidungen bei Ihrer Finanzierung.