Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige – Garant für Qualität und Vertrauen

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen ist ein Zeichen für höchste Fachkompetenz und Vertrauen. Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält eine Dienstleistung von ausgezeichneter Qualität. Diese Qualität wird durch ein umfassendes Prüfverfahren und kontinuierliche Überwachung sichergestellt. Das Institut für Sachverständigenwesen Köln setzt sich dafür ein, dass dieses Qualitätssiegel als Symbol für Kompetenz und Sicherheit in der öffentlichen Wahrnehmung etabliert wird.

Zuverlässige Expertise für unternehmerische,
gerichtliche und private Entscheidungen

Das Vertrauen in öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sorgt für Rechtssicherheit bei wichtigen Entscheidungen. Sei es im unternehmerischen Bereich, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder privaten Angelegenheiten – die öffentlichen Bestellungen garantieren, dass Gutachten höchsten Anforderungen gerecht werden.

Die deutsche Gesetzgebung hat diese Bestellung eingeführt, um eine verlässliche Auswahl von Sachverständigen zu ermöglichen und Vertrauen zu schaffen.

Ständig auf dem Prüfstand –
Qualität durch kontinuierliche Überwachung

Öffentlich bestellte Sachverständige unterziehen sich einem strengen Prüfverfahren, das ihre herausragende Qualifikation sicherstellt. Nach der Bestellung steht ihre Arbeit kontinuierlich unter Aufsicht, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen entsprechen. Nur Sachverständige, die ihre Qualifikation und Vertrauenswürdigkeit unter Beweis stellen, dürfen das begehrte Qualitätssiegel führen.

Gutachter:in, Berater:in, Schlichter:in –
Vielseitige Aufgaben für schnelle Rechtssicherheit

Öffentlich bestellte Sachverständige übernehmen nicht nur die Erstellung von Gutachten, sondern auch Beratungsfunktionen und regelmäßige Überwachungen. Sie sind als Schiedsgutachter:innen tätig und bieten somit schnelle Lösungen bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

Ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gewährleisten, dass Gutachten als verbindlich anerkannt werden und Vertrauen in die Ergebnisse entsteht.

Unabhängigkeit und Unparteilichkeit –
Sicheres Gutachten für Ihre Entscheidungen

Da der Titel „Sachverständige:r“ in Deutschland rechtlich nicht geschützt ist, ist die öffentliche Bestellung eine wichtige Unterscheidung zu unqualifizierten Anbieter:innen. Öffentliche Sachverständige sind vereidigt, unparteiisch und unabhängig, was bedeutet, dass ihre Gutachten als neutral und verlässlich anerkannt werden. Diese Unabhängigkeit stärkt auch die Position der Auftraggeber:innen, da sie sich auf die Qualität und Objektivität des Gutachtens verlassen können.